
Wohnungseigentums-verwaltung (WEG-Verwaltung)
In einer geteilten Immobilie mit mehreren Eigentümern geht es nicht nur um die Pflege des Sondereigentums wie der eigenen Wohnung oder Terrasse in Stand gehalten werden. Auch das Gemeinschaftseigentum bedarf Pflege und birgt Kosten, welche umgelegt werden müssen. Die Frage, welche Kosten auf alle Eigentümer umzulegen sind und wer für was verantwortlich ist, wird im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Ohne juristisches Know-how entstehen oft unzufriedene Lösungen.
Unsere erfahrene Immobilienverwaltung in Köln steht Ihnen bei allen WEG-Themen zur Seite und garantiert eine sorgfältige und individuell abgestimmte Verwaltung Ihres Eigentums.
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG-Verwaltung) ist eine komplexe und verantwortungsvolle Aufgabe. Die grundlegenden Pflichten eines WEG-Verwalters sind in § 27 Abs. 1 und 2 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt.
Die immokuron Köln möchte als WEG-Verwaltung nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen: unser Anspruch ist es, Ihre Eigentümergemeinschaft persönlich, verbindlich und nachhaltig zu begleiten. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe und eine lösungsorientierte Verwaltungspraxis.
Wir sorgen für eine ganzheitliche Verwaltung Ihrer WEG – kaufmännisch, technisch, bestandserhaltend, organisatorisch und rechtlich.
Wir übernehmen für Sie die Verbuchung aller umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Auf Basis aller Transaktionen des jeweiligen Wirtschaftsjahres erstellen wir die Hausgeldabrechnung für die WEG sowie die individuellen Abrechnungen für die einzelnen Eigentümer, inklusive einer detaillierten Aufstellung haushaltsnaher Dienstleistungen. Selbstverständlich inklusive der Bescheinigung nach § 35a EStG. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Umlage- und Verteilerschlüssel und ermitteln exakt die jeweiligen Abrechnungsspitzen. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet, Nachzahlungen rechtssicher geltend gemacht.
Vermieten Sie als Sondereigentümer eine Verwaltungseinheit, bieten wir Ihnen im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung auch die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter an.
Wir behalten den Überblick über alle umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten und erstellen daraus die rechtssichere Betriebskostenabrechnung für Ihre Mieter. Diese umfasst sämtliche jährlich wiederkehrenden Kosten wie Wasser, Heizung, Hausmeisterdienste oder Müllentsorgung – sauber getrennt in kalte und warme Betriebskosten. Grundlage für die Abrechnung ist ein vertraglich vereinbarter Umlage- oder Verteilerschlüssel, der regelt, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden.
Zum Jahresende werden alle angefallenen Betriebskosten mit den geleisteten Vorauszahlungen der Mieter verrechnet. Überzahlungen werden erstattet, Nachforderungen korrekt ausgewiesen. Um formelle Fehler oder Anfechtungen zu vermeiden, achten wir auf die exakte Benennung aller Kostenpositionen, die Einhaltung der gesetzlichen Abrechnungsfrist von zwölf Monaten sowie die fristgerechte Zustellung.
Unsere langjährige Erfahrung stellt sicher, dass Ihre Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und auch im Streitfall Bestand hat. Engagieren Sie uns – und überlassen Sie uns die fachgerechte Erstellung Ihrer Betriebskostenabrechnungen.
Die laufende Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Gerade bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen entstehen oft Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeiten. Wir sorgen durch regelmäßige Objektbegehungen für Klarheit und handeln bei Schäden frühzeitig – um Folgeschäden und Wertverlust zu vermeiden.
Wir organisieren Ihre ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen – inklusive Einladungen, Tagesordnung, Protokollführung und Beschlussumsetzung. Ob Jahresabrechnung, Instandhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen: Wir moderieren sachlich, rechtskonform und lösungsorientiert.